Schattenwirtschaft: Fluch oder Segen für die legale Volkswirtschaft?

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Die obige Aufstellung entspricht etwa einer Reihung unter Berücksichtigen des Strafausmaßes, das in unserer Gesellschaft für illegale Tätigkeiten in der Schattenwirtschaft festgelegt ist, von der schweren kriminellen Tätigkeit, über die teilweise auch geduldete Schwarzarbeit bis zu den gesetzlich erlaubten Tätigkeiten, der Selbstwirtschaft.

Je nachdem, ob die in der Schattenwirtschaft Tätigen überhaupt keiner statistisch erfassten Tätigkeit nachgehen, neben einer offiziellen Tätigkeit auch eine statistisch nicht erfasste ausüben und je nachdem, ob sie zu der inoffiziellen Tätigkeit nur ihre Arbeitskraft oder auch Hilfsmittel einsetzen, die öffentliches Eigentum oder Fremdeigentum sind, unterscheidet man auch zwischen schwarzer, grauer und linker Tätigkeit.

Schwarzer Markt, grauer Markt und linker Markt

Zum schwarzen Markt wird die Tätigkeit der Kriminellen und der Arbeitslosen, die keiner offiziellen Tätigkeit nachgehen, gerechnet.

Zur Grauzone gehören alle im Untergrund Tätigen, die neben einer offiziellen auch eine inoffizielle Tätigkeit ausüben, wie Handwerker, die auch hauptberuflich tätig sind, Ärzte, Rechtsanwälte und Hauslehrer, die neben der offiziellen Tätigkeit auch Dienste gegen Bezahlung, aber ohne Rechnungslegung, leisten.

Von einer linken Tätigkeit spricht man schließlich, wenn zu der schwarzen oder grauen Tätigkeit auch Hilfsmittel, wie Werkzeuge, Maschinen, Fahrzeuge oder Dienstleistungen Dritter verwendet werden, die nicht Eigentum des linken Arbeiters sind und für die er auch keine Miete oder Entschädigung bezahlt. Bei der linken Tätigkeit, die moralisch wohl niemals zu vertreten ist, kann man aber trotzdem noch zwischen einer legalen und einer illegalen Tätigkeit unterscheiden.

Ein Primarius, der Privatpatienten behandelt und dabei alle teuren medizinischen Geräte eines öffentlichen Krankenhauses verwendet und auch noch die Dienste des Krankenhauspersonals in Anspruch nimmt, ist auf alle Fälle ein linker Arbeiter. Wenn er eine Rechnung legt, ein, in unserer in dieser Beziehung sicher unmoralischen Gesellschaftsordnung, legaler Linker, wenn er keine Rechnung legt, ein illegaler.

Denn mit genau demselben Recht könnten ja Arbeiter in einer Fabrik nach Betriebsschluss Traktoren in ihrer Freizeit herstellen, das Rohmaterial dem Betrieb vergüten und die Traktoren in Eigenregie verkaufen. Aber so absurd wie es auf den ersten Blick scheint, ist diese Analogie gar nicht:

In China wird dieses zweifellos leistungsfördernde Prinzip, bei dem Betriebsangehörige in der Freizeit im Betrieb erzeugte Waren in Eigenregie auf dem freien Markt verkaufen, wenn sie das verwendete Rohmaterial bezahlen, zur Zeit befürwortet und erprobt.

Dieser linke Markt wird also in den Marktwirtschaftsländern bei der Produktion von Waren nicht geduldet und spielt – abgesehen vom oben erwähnten Beispiel der Dienstleistungen von Primarärzten, die stillschweigend akzeptiert wird – kaum eine Rolle. In kommunistischen Ländern dagegen, wie im seinerzeitigen kommunistischen Ungarn und heute noch in China, gilt sie als legal, obwohl sie doch sicher auch dem klassischen System der Planwirtschaft in keiner Weise entspricht.

Aber auch wenn sich dieses neue System zu leistungsgerechten Entlohnung in kommunistischen Ländern gut bewähren sollte, ist die liberale Marktwirtschaft wahrscheinlich doch das beste Wirtschaftssystem zur optimalen Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern und Dienstleistungen. In einer gesunden Marktwirtschaft, die nicht durch bürokratische Barrikaden und untragbar hohe Steuern belastet wird, besteht ja gar kein Anreiz dazu, diese Hindernisse im Untergrund zu umgehen, weil sich auf dem offiziellen Markt viel bessere

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